User talk:(WT-en) Hansm/Sandbox/Details zum Urheberrecht

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Von User:(WT-en) Hansm/Sandbox/Grundlegende Fragen verschoben (Anfang)

Welches Urheberrecht?[edit]

Das deutsche/österreichische/schweizer.... Urheberrecht unterscheidet sich zum Teil erheblich vom amerikanischen. Es wäre gut zu wissen, welches Recht anzuwenden ist, wenn z.B. ein Deutscher in Deutschland einen Artikel auf den Wikivoyage-Server in den USA hochlädt. Müssen wir auf den englischsprachigen Text der Attribution-ShareAlike 1.0 license verweisen oder macht es Sinn, die deutsche/österreichische/italienische ... Anpassung zu verwenden. (Die französische Version scheint diese Frage zu umgehen.)

  • Tja, da ist dann die Frage, ob man die deutsche oder die österreichische Variante von CC-by-sa verwendet - eine Schweizer Version gibt es ja bislang nicht, oder? Außerdem wäre es interessant zu erfahren, ob Inhalt (z.B. durch Übersetzung) von der internationalen (US-amerikanischen) Version der Lizenz zur bundesdeutschen übertragen werden kann (ich hoffe mal, dass das geht), und was Evan davon hält. --(WT-en) zeno 05:44, Sep 22, 2004 (EDT)

Obige Frage ist vermutlich viel zu naiv gestellt. Das Urheberrecht wird international gesehen durch einen riesigen Flickenteppich aus nationalen Rechten gebildet. Die allermeisten Staaten haben bi- und multilaterale Verträge, in denen sie Angehörigen des Vertragsstaats eine gesetzliche Gleichstellung gewährleisten. Was nun aber passiert, wenn ein Deutscher von Japan aus sein Werk auf einen Server in den USA hochlädt und es zu einer Rechtsstreitigkeit wegen einer in Uganda begangenen Urheberrechtsverletzung kommt, scheint nicht nur für den juristischen Laien in einen kaum noch zu durchdringenden Dschungel von sich zum Teil wiedersprechenden Gesetzesnormen zu führen.

Es ist vielleicht am besten, auf diese verworrene Situation hinzuweisen und dann das US-amerikanische Original sowie die nationalen Anpassungen an verschiedene deutschsprachige Länder zu verlinken. Es handelt sich wohl gemerkt um Anpassungen an die nationale Rechtsnorm und ist damit mehr als nur eine reine Übersetzung.

  • Alle (nicht nur verschiedene) deutschsprachigen Länderanpassungen sollten verlinkt sein, da ja jedes deutschsprachige Land eine eigene nationale Anpassung hat, die von allen anderen inhaltlich (d. h. rechtlich) abweichen kann. Die Frage ist nur, wie ausführlich man auf die verworrene Situation hinweisen muss/soll, da schon hier nicht mehr leicht verständlich ist, was gemeint ist. Anscheinend sind ja nicht nur die Länderanpassungen sondern auch die multilateralen Verträge zwischen allen beteiligten Ländern wichtig?? Meine Meinung dazu ist: wenn man nix genaues sagen kann, sollte man sich lieber kürzer fassen. Außerdem könnte man überlegen, ob man die Autoren eine Erklärung akzeptieren lässt, dass sie ihr Urheberrecht aufgeben. Natürlich ist diese dann in deutschsprachigen Ländern nicht bindend, aber vielleicht ist sie ja dennoch nützlich, weil man am Ende sowieso nicht weiss, welches Länderrecht zur Anwendung kommt. -- (WT-en) Fraub 07:34, 28 Sep 2004 (EDT)
Fraub, ich habe versucht die komplizierte rechtliche Situation so weit, wie ich es für nötig halte und so weit ich es konnte, in den User:(WT-en) Hansm/Sandbox/Details zum Urheberrecht auf den Punkte zu bringen. Weitere Details und Kommentare hierzu bitte auf der zugehörigen Diskussions-Seite diskutieren. Einen Verzicht auf das Urheberrecht halte ich für völlig inakzeptabel, da damit von den Autoren unnötige Einschränkungen verlangt werden. Außerdem macht das das englische Wikivoyage auch nicht. Unser Ziel ist ohne weiteres mit der CC by-sa (ShareAlike) Lizenz zu erreichen. Auch wenn mir nicht bekannt ist, welches Recht zur Anwendung kommt, will ich nicht gleich von vorneherein ganz auf mein Recht verzichten. -- (WT-en) Hansm 07:54, 2004 Sep 28 (EDT)

"Urheberrecht" vs. "Copyright"[edit]

In den meisten (oder in allen?) Ländern, in denen deutsche Sprachgruppen leben, gilt die sog. romanische Rechtsnorm. Sie hat ein anderes Verständnis von Urheberrecht als es die sog. angelsächsische Rechtsnorm hat. Ein wesentlicher Unterschied scheint zu sein, dass in Ländern mit romanischem Recht der Urheber eines geistigen Werks automatisch und lebenslang das Urheberrecht an diesem Werk besitzt. Das Urheberrecht kann dort nicht verkauft oder verschenkt werden. Dagegen muss bzw. musste in Ländern mit angelsächischem Recht der Urheber eines Werkes sein Copyright explizit anmelden. Daher erklären sich die allseits präsenten Copyright-Vermerke, die in Ländern mit romanischem Recht bedeutungslos sind. Außerdem kann der Urheber in angelsächsischen Ländern sein Copyright verkaufen, verschenken oder ganz darauf verzichten. In diesem Zusammenhang ist der Begriff "Copyright" ein juristischer Fachausdruck, der sich eindeutig auf angelsächsische Rechtsprechung bezieht.

Gibt es juristische Hinweise zum Urheberrecht, die speziell für deutschsprachige Länder wichtig sein könnten?[edit]

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